Stadtwerke Parchim GmbH
  Netz-Freileitung  
 
 

Netzbereich Strom                         

             

      Auf den nachfolgend Seiten möchten wir Sie über Netzbereich Strom informieren sowie den Veröffentlichungspflichten   

      gemäß Energiewirtschaftsgesetz und den zugehörigen Verordnungen nachkommen.

         Netzgebiet

          Netzanschluss und Anschlussbedingungen ( neue TAB ab 01.08.2008 ! )                      

         Antrag Netzanschluss und Netzanschlussvertrag  

         Netznutzung  

         Netznutzungsentgelte

         Netzstrukturmerkmale

         EEG-Bilanzierung

         Grund- und Ersatzversorgung

         Stromvertrieb/Stromhandel

         Ansprechpartner





 



 

Netzanschluss und Anschlussbedingungen

Grundlage für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12. Juli 2005 durch Erstanschluss von Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV *) begründet worden sind, sowie für alle am 01. November 2006 bestehenden Anschlussnutzungs-verhältnisse mit Letztverbrauchern in Niederspannung im Netzgebet des Netzbetriebes der Stadtwerke Parchim GmbH sind:

  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen
    Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung vom 01.11.2006                                                                                 Niederspannungsanschlussverordnung – NAV und                                                                                 
  • Ergänzende Bedingungen des Netzbetriebes der Stadtwerke Parchim GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung                                                                                                                                               Ergänzende  Bedingungen NAV sowie das
  • Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen des Netzbetriebes                                                                                                    Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen NAV
  • Veröffentlichung laut §29 Abs.1 Satz 1 NAV                                                                                                     Vertragsanpassungsmöglichkeiten gemäß §115 EnWG

Die Anforderungen an die Art der Anbringung des Hausanschlusses, an andere Anlagenteile im Umfeld des Hausan--schlusses sowie für den Betrieb der Anlage ergeben sich den technischen Anforderungen des Verteilungsnetzes (VNB). Dieses sind u.a.:

Die Mitarbeiter des Netzbetriebes der Stadtwerke Parchim GmbH stehen Ihnen für alle
weiteren Fragen zum Netzanschluss gerne zur Verfügung.

 

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Antrag Netzanschluss und Netzanschlussvertrag

Für neue Netzanschlüsse sowie Änderungen und Verstärkungen von Netzanschlüssen ist ein entsprechender

                                            Antrag auf Herstellung eines Netzanschlusses

an den Netzvertrieb des Netzbetriebes der Stadtwerke Parchim zu stellen.

Auf der Grundlage des Antrages wird durch den Netzbetrieb der Stadtwerke Parchim GmbH ein entsprechendes Angebot zur Herstellung des Netzanschlusses erarbeitet. Gleichzeitig erhält der Antragsteller ein Vertragsangebot des abzuschließenden Netzanschlussvertrages (  Muster Netzanschlussvertrag).   Nach Bestätigung des Angebotes und des Netzanschluss-vertrages erfolgt die Realisierung des Hausanschlusses.

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Netznutzung

Gemäß § 24 StromNZV werden für Netznutzer, soweit in den Lieferantenrahmenverträgen keine Festlegungen zur Netznutzung vereinbart wurden, entsprechende Netznutzungsverträge abgeschlossen.

     Lieferantenrahmenvertrag

     Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 2:  Datenaustausch

     Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 3: Entgeltregelungen und Preisblätter

     Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 4: §18 StromNAV und 25a zur StromNZV

     Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 5:  Anschrift und Ansprechpartner des Netzbetreibers

     Lieferantenrahmenvertrag - Anlage 6:  Anschrift und Ansprechpartner des Lieferanten

     Netznutungsvertrag

 

 

 

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Netznutzungsentgelte (gültig ab 01.01.2010)

 

Preisblatt für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes

        - Kunden 1/4 h-Leistungsmessung-

Preisblatt für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes

       - Kunden ohne 1/4 h-Leistungsmessung-

Preisblatt für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes

       - Messung und Abrechnung -

Preisblatt für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes

        - Reservekapazität -

  Preisblatt für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes

        - Kunden mit hoher zeitlich begrenzter Leistungsabnahme -

  Preisblatt für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes

        - Jahresmehr- und Jahresmindermengen -

 

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Netzstrukturmerkmale

                                                                                                                                            Stand: 16.04.2009

Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)    

Einheitlicher Preis für Jahresmehr- bzw. Jahresminder-

mengen - § 13 (3) - Satz 3 bis 5

Cent/kWh

 

     
Netzengpässe in Verteilernetzen - §15 (5)  
z.Zt. keine
 - Veröffentlichung erfolgt bei auftreten von Engpässen    
     
Jahreshöchstlast - § 17 (2) Nr. 1    
Höchstentnahmelast Mittelspannung
kW
4.732
Höchstentnahmelast Niederspannung
kW
10.019
Lastverlauf Mittelspannung als viertelstündliche Leistungsmessung   Lastgang MS 2008
Lastverlauf Niederspannung als viertelstündliche Leistungsmessung   Lastgang NS 2008
     
Netzverluste - § 17 (2) Nr. 2    
Netzverluste in der Mittelspannung
kWh
1.578.029
Netzverluste in der Umspannung MS / NS
kWh
675.214
Netzverluste in der Niederspannung
kWh
644.868
     
Summenlast - § 17 (2) Nr. 3
- der nicht leistungsgemessenen Kunden  
- der Netzverluste  
     
Summenlast und Reallastkurve - § 17 (2) Nr. 4
Summenlastgang der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden  
Reallastkurve der LP-Kunden (nach analytischem Verfahren)  
     
Vorgelagertes Netz - § 17 (2) Nr. 5
Lastverlauf Niederspannung als viertelstündliche Leistungsmessung   Lastgang HS 2008
- Höchstentnahmelast aus dem vorgelagerten Netz
kW
     12.480
- Bezug aus dem vorgelagerten Netz
kWh
51.586.158
     
Summe aller Einspeisungen - §17 (2) Nr. 6    
- nach Spannungsebenen pro Monat      Monatsbezug Einspeisung
- nach Spannungsebenen und im zeitlichen Verlauf      Lastverlauf Einspeisung
     
Verlustenergie - § 17 (2) Nr. 7    
- Menge
MWh
2.884
- Preise    

                                                                                                                                            Stand: 31.12.2007

Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV  
Durchschnittverluste und durchschnittliche Beschaffungskosten § 10 (2) StromNEV
Spannungsebene
Verluste in Prozent
Beschaffungskosten in Cent/kWh
- Spannungsebene 20 kV
2,03
6,30
- Spannungsebene 20 / 0,4 kV
0,85
6,30
- Spannungsebene 0,4 kV
0,81
6,30
 
Netzentgelte - § 27 (1) StromNEV   zu den Netzentgelten
 
Stromkreislängen - § 27 (2) Nr.1 Strom NEV  
Mittelspannung (20 kV) - Kabel
km
108,6
Mittelspannung (20 kV) - Freileitung
km
    6,1
Niederspannung (0,4 kV) -Kabel
km
220,9
Niederspannung (0,4 kV)  - Freileitung
km
    1,7
     
Installierte Leistung der Umspannung - § 27 (2) Nr. 2  
- Mittelspannung/Niederspannung
MVA
73,2
     
Jahresarbeit (ohne Verluste) - § 27 (2) Nr.3    
Mittelspannung -Netz
kWh
28.541.593
Niederspannung -Netz
kWh
47.184.236
     
Anzahl der Entnahmestellen - §  27 (2) Nr. 4    
Mittelspannung
Anz.
18
Niederspannung
Anz.
11.976

 

 

 

Netzgebiet

Das Netzgebiet der Stadtwerke Parchim GmbH für die Stromversorgung umfasst die Stadt Parchim mit den Ortsteilen Slate, Neuhof, Kiekindemark, Dargelütz und Neuklockow sowie einen Teil der Gemeinde Paarsch.

Einwohnerzahl im Netzgebiet    
Einwohnerzahl 2007
Anz.
19.187
     
Geografische Fläche    
Stadt Parchim und 5 Ortsteile
km²
106,6
Stadt Parchim mit den Ortsteilen und Teil der Gemeinde Paarsch

km²

 108,8

     
Versorgte Fläche
- Fläche nach § 24 Satz 2 und 3 StromNEV
km²
10,1 km²
   

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Haftungsausschluss

Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Parchim GmbH behält sich daher jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigekiet keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beimVerwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung des Netzbetriebes derr Stadtwerke Parchim GmbH  aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.

 

 

 

EEG-Bilanzierung

Zusammenstellung der für Zwecke der Abwicklung der bundesweiten Ausgleichsregelung nach § 14 EEG

erforderlichen Daten

Nachfolgend zeigen wir gemäß §§ 14a Abs. 7 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2004 (EEG) in der durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 7. November 2006, BGBl. I 2006, 2550 mit Wirkung zum 1. Dezember 2006 geänderten Fassung die von der Stadtwerke Parchim GmbH nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 5 EEG abgenommenen und nach § 5 Abs. 1 EEG vergüteten Strommengen, die für diese Strommengen nach Maßgabe der §§ 6 bis 12 EEG gezahlten Vergütungen sowie die vermiedenen Netzentgelte gemäß § 5 Abs. 2 EEG vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 an:

Vergütungsart
Energieträger

Strommenge

[kWh]

Vergütung

[EUR]

verm. NE 1)

[EUR]

§ 6 EEG
Wasserkraft
0
0,00
0,00
§ 7 EEG Deponie-, Klär-, Grubengas

0

0,00

0,00

§ 8 EEG Biomasse
3.639.960
621.668,79
14.195,85

§ 9 EEG   

Geothermie
0
0,00
0,00
§ 10 EEG Windernergie
0
0,00
0,00
§ 11 EEG Solare Strahlungsenergie
49.904
25.158,08
225,16
Summe  
3.689.864
646.826,87
14.421,01

1) vermiedene Netzentgelte gemäß § 5 Abs. 2 EEG

Stromlieferungen an Letzverbraucher nach EEG in der Regionalzone der Vattenfall Europe Transmission GmbH

Die nachfolgende Tabelle gibt die in der Regelzone der Vattenfall Europe Transmission GmbH an Letztverbraucher gelieferten Strommengen, für die die Stadtwerke Parchim GmbH (im Folgenden auch: Gesellschaft) die Abnahme- und Vergütungspflicht nach § 14 Abs. 3 EEG trägt, einschließlich der Zuordnung zu den einzelnen Netzbetreibern und Bilanzkreisen, über die die Letztverbraucher beliefert wurden, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember  2006 wieder:

Netzbetreiber

Bilanzkreis

[EIC-Code]

Liefermenge

[kWh]

Stadtwerke Parchim GmbH 11xWEMAG-----Q
57.421.309
WEMAG AG, Schwerin 11xWEMAG-----Q
102.170
 
Summe:
57.523.479

                                                                                            

Die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der vorstehenden Angaben wurde durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft geprüft und testiert.

 

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Grundversorgung

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Art. 1 des
Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.

Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist die Stadtwerke Parchim GmbH Grundversorger im Sinne
von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im
Netzgebiet Parchim.

Die rechtlichen Grundlagen sowie die Preise der Versorgung im Rahmen der Grund- und
Ersatzversorgung für Haushalt und Gewerbe stehen im Bereich Privatkunden für Sie bereit.

 

 

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Ansprechpartner

Für die Sicherung des Netzzuganges bei Fragen des Vertragsabschlusses oder zu den
Netzentgelten stehen Ihnen nachstehende Mitarbeiter zur Verfügung:

Bereichsleiter Stromnetz Herr Joachim Stark 03871 / 62 35 33
Mitarbeiter Netzvertrieb Herr Robert Kauert 03871 / 62 35 24

 

 

 

 

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