Netzbetrieb der Stadtwerke Parchim GmbH
Am 13. Juli 2005 ist das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) in Kraft getreten. Kernstück des neuen Energiewirtschaftsgesetzes bildet die Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen. Die Stadtwerke Parchim GmbH hat basierend auf dieser Verpflichtung die operationelle Entflechtung der bisher zusammengefaßten Anschluss- und Versorgungspflicht vorgenommen. Die Aufgaben zur Sicherung des Zugangs und der Nutzung der Netze für Strom und Gas, aber auch für Trinkwasser und Wärme, werden nunmehr durch den
Netzbetrieb der Stadtwerke Parchim GmbH
wahrgenommen.
Der Netzbetrieb der Stadtwerke Parchim GmbH gewährt auf der Grundlage nachstehender gesetzlicher Grundlagen
- Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung vom 07. Juli 2005
(Energiewirtschaftsgesetz - EnWG -)
- Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen vom 25. Juli 2005
(Stromnetzzugangsverordnung - Strom NZV -)
- Verordnung über Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen vom 25.Juli 2005
(Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV -)
- Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen vom 25. Juli 2005
(Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV -)
den diskriminierungsfreien Zugang zum Strom- und Gasnetz unter Einhaltung der vorgenannten Vorschriften.
Alle Bedingungen, Entgelte und Informationen zum Netzzzugang und der Netznutzung für Strom und Gas können Sie auf den nachfolgenden Seiten unter der Rubrik
Netzbereich Strom bzw.
Netzbereich Gas
finden.
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Ansprechpartner
Für die Sicherung des Netzzuganges und der Netznutzung sowie für Fragen des Vertragsabschlusses oder zu den Netzentgelten
stehen Ihnen nachstehende Mitarbeiter zur Verfügung:
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