Ansprechpartner
Für die Sicherung der Versorgung stehen Ihnen die nachstehenden Mitarbeiter bei Fragen des Vertragsabschlusses oder der Strompreise zur Verfügung.
Haushaltskunden
Frau Monika Jescheniak 03871 / 62 35 21 |
|
Sondervertragskunden
Herr Robert Kauert 03871 / 62 35 24 |
Zum Seitenanfang springen...

Allgemeine Hinweise zur Grund- und Ersatzversorgung
Anwendungsbereich
Für Haushaltskunden, die mit der Stadtwerke Parchim GmbH keinen Sondervertrag bzw. keine Sondervereinbarung abgeschlossen haben und die mit Niederspannung versorgt werden wollen, gelten die Preise und Bedingungen der Grundversorgung.
Ersatzversorgung liegt dann vor, wenn ein Haushaltskunde als Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Versorgung von Letztverbrauchern aus dem Mittelspannungsnetz in vergleichbaren Fällen gilt nicht als Ersatzversorgung und die Berechnung erfolgt zu individuellen Preisen.
Preise und Bedingungen
Ab 01. Januar 2010 gelten die Preise der Grund- und Ersatzversorgung ( Preisblatt) auf der Grundlage der Verordnung über die Allgemeinen Bedingung der Grundversorgung von Haushaltskunden und Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz ( Stromgrundversorgungsverordnung - GVV) in der jeweils gültigen Fassung einschließlich der
Ergänzenden Bedingungen und des dazugehörigen Preisblattes über Pauschalbeträge bei Zahlungsverzug und Unterbrechung der Versorgung der Stadtwerke Parchim GmbH.
Versorgungsgebiet
Die Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität in Niederspannung gilt für Kunden des Netzes des Netzbetriebes der Stadtwerke Parchim GmbH.
Zum Seitenanfang springen...

Produkte / Preise
I. Kunden innerhalb des eigenen Netzgebietes der Stadtwerke Parchim GmbH
1. Tarife und Preise der Grund- und Ersatzversorgung
Preise der Grundversorgung ab 01.01.2010 Preisblatt drucken
|
|
Nettopreise |
Bruttopreise |
- Arbeitspreis |
Cent je kWh
|
20,22 |
24,06 |
- Leistungspreis
|
Euro im Jahr
|
18,00
|
21,42
|
- Messpreis (Eintarifzähler)
|
Euro im Jahr
|
5,97 |
7,10 |
- Abrechnungspreis
|
Euro je Abrechnung |
11,38 |
13,54 |
Zum Seitenanfang springen...
2. Sondervereinbarungen und -verträge - Alternativangebote
Der Vertrieb der Stadtwerke Parchim GmbH bietet darüber hinaus als Alternativprodukte nachstehende günstigere Sondervereinbarungen an:
A. City-Strom für Haushaltskunden - Sondervereinbarung (ab einem Jahresverbrauch von 1.600 kWh)
Preise gültig ab 01.01.2010 Vereinbarung drucken
|
|
Nettopreise |
Bruttopreise |
- Arbeitspreis |
Cent je kWh |
17,68 |
21,04 |
- Grundpreis |
Euro im Monat |
6,25 |
7,44 |
Zum Seitenanfang springen..
B. Business-Strom für Gewerbekunden (ab einem Jahresverbrauch von 6.800 kWh)
Preise gültig ab 01.01.2010 Vereinbarung drucken
| |
|
Nettopreise |
Bruttopreise |
- Arbeitspreis
bis 20.000 kWh/Jahr
bis 50.000 kWh/Jahr
über 50.000 kWh/Jahr |
Cent je kWh
Cent je kWh
Cent je kWh
|
19,06
18,56
18,06 |
22,68
22,09
21,49
|
- Grundpreis
für alle Abnehmergruppen
|
Euro im Monat
|
9,50 |
11,31 |
Zum Seitenanfang springen..
C. Weitere Angebote und Preise
Zum Seitenanfang springen..
Hinweise und Erläuterungen zu den Produkten und Preisen
Am 13.07.2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist die Stadtwerke Parchim GmbH als Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität im Netzgebiet der Stadtwerke Parchim GmbH verpflichtet für Haushaltskunden eine Grund- und Ersatzversorgung anzubieten. Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden vom 21.06.1979 (AVBEltV) wurde durch die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ersetzt. Die neuen Vereinbarungen sind am 08.11.2006 in Kraft getreten und im Internet unter der Rubrik Netzbetrieb zu finden bzw. liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Parchim GmbH aus.
Die vorstehend genannten Preise ab 01.01.2010 beinhalten Netznutzungsentgelte, eine Konzessionsabgabe von 1,32 Cent/kWh, die gesetzliche Stromsteuer von 2,05 Cent/kWh, Umlagen aus EEG von z.Zt 2,047 Cent/kWh und KWK-G in Höhe von z.Zt. 0,13 Cent/kWh, Entgelte für Messung und Abrechnung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie unter 03871/6235-21 oder unter
.
Zum Seitenanfang springen...

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stadtwerke Parchim GmbH (SWP)
zur Lieferung von City- bzw. Business-Strom in das Netz des Netzbetriebes der
Stadtwerke Parchim GmbH

2. Kunden außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Parchim GmbH
1. Sondervereinbarung „City Strom“ regio für Haushaltskunden
Preise gültig ab 01.01.2010 Vereinbarung drucken
|
|
Nettopreise |
Bruttopreise |
- Arbeitspreis |
Cent je kWh |
18,02 |
21,44 |
- Grundpreis |
Euro im Monat |
6,25 |
7,44 |
2. Sondervereinbarung „Business-Strom“ regio für Gewerbekunden
Preise gültig ab 01.01.2010 Vereinbarung drucken
|
|
Nettopreise |
Bruttopreise |
- Arbeitspreis
bis 20.000 kWh/Jahr
bis 50.000 kWh/Jahr
über 50.000 kWh/Jahr |
Cent je kWh
Cent je kWh
Cent je kWh
|
19,00
18,49
17,98 |
22,61
22,00
21,39
|
- Grundpreis
für alle Abnehmergruppen
|
Euro im Monat
|
9,50 |
11,31 |
Die vorstehenden Angebote und Konditionen gelten für die Versorgung im Netzgebiet der WEMAG AG.
Bei der Lieferung in andere Netze werden die individuellen Netznutzungsentgelte des jeweiligen Verteilernetzbetreibers berücksichtigt.
Zum Seitenanfang springen...
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie unter 03871/6235-21 oder vertrieb@stadtwerke-parchim.de.
Informationen zur Stromversorgung
1. Stromkennzeichnung
Gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes informieren wir Sie über die Zusammensetzung des gelieferten Stromes und die mit diesem Energiemix verbundenen Umweltauswirkungen. Die folgenden Angaben beziehen sich auf Daten aus unserer Stromerzeugung, Informationen unserer Lieferanten und allgemein zugänglicher statistischer Werte für das Jahr 2008:
Gesamtstromlieferung Gesamtstromerzeugung
Stadtwerke Parchim GmbH Deutschland
______________________________________________________
Energieträgermix
Kernkraft 5,5 % 25,4 %
Erneuerbare Energien
(z. B. Wasser-, Windkraft) 23,6 % 15,8 %
Fossile Energieträger 70,9 % 58,8 %
Umweltauswirkungen
Radioaktiver Abfall 0,0001 g/kWh 0,0007 g/kWh
Kohlendioxidemission 736 g/kWh 506 g/kWh
Der im BHKW der Stadtwerke Parchim GmbH anfallende Strom wird in einer umweltfreundlichen Kraft-Wärme Kopplungs-
anlage erzeugt. Durch die gekoppelte Wärme- uns Stromerzeugung wird das eingesetzte Erdgas außerordentlich effizient genutzt.
2. Strompreisbestandteile und Preisentwicklung
Der Strompreis wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt:
- Preis für die Stromlieferung
- Vertriebskosten
- Netznutzungsentgelt
- staatliche Abgaben
Der Stromeinkauf erfolgt an der Strombörse EEX. Die Preisentwicklung an der Börse bestimmt die Einkaufspreise.
Durch den Netzeigentümer wird für den Transport des Stromes über das Verteilnetz zum Endverbraucher ein Netznutzungs-entgelt erhoben. Das Netznutzungsentgelt beinhaltet sowohl die Kosten für die Nutzung des Netzes als auch für die Bereitstellung und Ablesung des Zählers.
Die staatlichen Abgaben betragen derzeitig bereits bis zu 40 Prozent des Strompreises. Zu den staatlichen Abgaben gehören:
- Konzessionsabgabe
- Umlagen für die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung
- Umlagen für den Einsatz erneuerbarer Energien
- Stromsteuer
- Umsatzsteuer
3. Stromversorgungsstörungen und Schutz vor Überspannungen
Die Erhaltung der Versorgungssicherheit ist eine vorrangige Aufgabe des Netzbetriebes der Stadtwerke. Trotz entsprechender Vorkehrungen kommt es dennoch zeitweilig zu Versorgungsstörungen.
Unerfreulich ist, dass diese Schäden vorwiegend durch fremde Unternehmen im Zusammenhang mit Tiefbau- und Straßen-bauarbeiten verursacht wurden.
Wie unbekümmert die Tiefbauunternehmen teilweise an die Ausführung der Arbeiten herangehen, zeigt die Tatsache,dass mehr als 50 Prozent der Schäden darauf zurückzuführen sind, weil die ausführenden Unternehmen ihrer Erkundungspflicht bei den Stadtwerken zur Lage der Versorgungsleitungen nicht nachkommen. Darüber hinaus gibt es auch Fälle, dass trotz örtlicher Einweisung durch Mitarbeiter der Stadtwerke bzw. Übergabe entsprechender Lagepläne Schäden wegen fehlender Sorgfalt bei der Bauausführung durch die jeweiligen Unternehmen herbeigeführt werden
Durch die Stadtwerke Parchim GmbH wurden in den letzten Jahren zur Erhöhung der Versorgungssicherheit eine Vielzahl von Aktivitäten wirksam. Dazu gehören der Rückbau der Freileitungen im Stadtgebiet sowie der Ausbau von Verbundsystemen. Letztere Maßnahmen tragen dazu bei, dass bei Unterbrechungen die Stromversorgung kurzfristig wieder hergestellt werden kann.
Bedauerlicherweise kommt es bei Stromversorgungsstörungen häufig zu Überspannungsschäden an elektronischen und elektrischen Geräten. Derartige Schäden können durch transiente Überspannungen in der Installationsanlage des Kunden auf Grund von Blitzeinschlägen, notwendigen Schalthandlungen und Kurzschlüssen im Netz der Stadtwerke auftreten.
Die Stadtwerke Parchim haften bei Störungen der Anschlussnutzung gemäß § 18 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Nieder-spannungsanschlussverordnung - NAV) vom 1. November 2006 nur insoweit als "dabei Verschulden des Unternehmens oder eines Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorausgesetzt wird".
Aus diesem Grunde empfehlen wir, die handelsüblichen elektronischen Geräte, trotz teilweise verbesserter Stoßspannungsfestigkeit im Eingangsbereich, durch geeignete Vorkehrungen gegen Blitzschlag und Spannungs-schwankungen besser zu sichern.
Eine relativ günstige und unkomplizierte Variante ist u.a. der Anschluss überspannungsgefährdeter Geräte an eine Steck-dosenleiste mit Überspannungsschutz.
Eine verbesserte, aber kostenintensivere Variante, ist der Schutz durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV). Diese Variante ist vor allem eine Alternative für den gewerblichen Bereich zur Sicherung von Anlagen und Systemen (z. B. vernetzter Computerbetrieb, Produktionssteuerungssysteme, Sicherheitsanlagen)
|