Qualität
Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln -WRMG- beschlossen.
Auf dieser Grundlage werden die bisherigen vier Härtebereiche für Trinkwasser durch die nachstehenden drei Härtebereiche abgelöst und entsprechen somit dem europäischen Recht:
| Härtebereich |
Millimol Calciumcarbonat je Liter |
Grad deutscher Härte |
| weich |
< 1,5 |
8,4° dH |
| mittel |
1,5 bis 2,5 |
8,4 bis 14° dH |
| hart |
> 2,5 |
> 14° dH |
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Das geförderte Trinkwasser ist ein für Norddeutschland typisches hartes Wasser.
Die Gesamthärte des geförderten Trinkwassers der Stadtwerke Parchim GmbH beträgt 20,4° dH und entspricht damit dem Härtebereich „hart“.
Die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierungsempfehlungen für die oben genannten drei Härtebereiche.
Das in zwei Reinwasserbehältern vorgehaltene Reinwasser unterliegt einer ständigen Qualitätsüberwachung.

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