Kundeninformation: Neue Regeln für Strom-An- & Abmeldungen ab 06.06.2025
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung (§ 20a Abs. 2 EnWG) gelten ab dem 06.06.2025 neue Regelungen für An- und Abmeldungen von Stromlieferungen:
• Rückwirkende An-/Abmeldungen sind nicht mehr möglich.
• An- und Abmeldungen sowie Lieferantenwechsel können nur noch innerhalb von 24 Stunden ausgeführt werden.
Was bedeutet das für Sie?
Damit alles reibungslos funktioniert, bitten wir Sie:
bei Auszug:
Informieren Sie uns bitte sofort. Senden Sie uns als Nachweis eine Kopie der Kündigungsbestätigung Ihres Vermieters.
bei Einzug:
Übermitteln Sie uns eine Kopie der ersten Seite Ihres Mietvertrags oder eine Wohnungsgeberbescheinigung.
bei Hauskauf/-verkauf:
Melden Sie sich bitte direkt nach der notariellen Beurkundung bei uns.
Zählerstände:
Teilen Sie uns die Zählerstände zeitnah nach der Schlüsselübergabe mit.
Wichtig: Diese gesetzliche Änderung betrifft zunächst nur den Bereich Strom. Um Ihnen den Ablauf zu erleichtern, wenden wir das neue Verfahren jedoch auf alle unsere Versorgungsleistungen an.
Unser Service für Sie:
Wir möchten unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen vermeiden. Bitte helfen Sie uns, indem Sie uns frühzeitig und vollständig informieren.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Ihre Stadtwerke Parchim GmbH

