Wir geben die Umsatzsteuer-Senkung im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung in vollem Umfang an unsere Kunden weiter.
Für Sie ist die Abwicklung dabei gewohnt einfach:
Sie müssen sich nicht bei uns melden, die Senkung des Steuersatzes wird bei der nächsten Jahresabrechnung automatisch berücksichtigt.
Eine Ablesung des Zählerstands ist nicht notwendig. Wir werden den gesamten Jahresverbrauch mit dem geminderten Steuersatz abrechnen. Wer seinen Zählerstand dennoch selbst ablesen möchte, kann ihn unter Angabe der Zählernummer per Post oder via E-Mail an uns übermitteln.
Der monatliche Abschlag ändert sich für Sie nicht. Der geminderte Umsatzsteuersatz wird in der Verbrauchsabrechnung für das Jahr 2020, die Sie im Januar 2021 erhalten, auf alle Nettopreise angewandt und gegebenenfalls zu viel gezahlte Beträge werden als Guthaben erstattet. Sollten Sie gleichwohl eine Senkung Ihrer monatlichen Vorauszahlungen um die Umsatzsteuerdifferenz wünschen, können Sie uns dies selbstverständlich ebenfalls mitteilen. Ein formloses Schreiben (Brief oder E-Mail) mit Ihrer Kunden- und/oder Rahmenvertragsnummer und dem gewünschten Betrag reicht hier aus.
Sollten sich für Sie Fragen ergeben, wenden Sie sich gern an unsere Kundenbetreuer.
Telefon: 0 38 71 / 62 35-0
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-Parchim.de
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