Kundeninformation über die Entlastung nach den Preisbremsengesetzen
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
in den Preisbremsengesetzen, die im Dezember 2022 beschlossen wurden, ist ein Anschreiben an die anspruchsberechtigten Kunden vorgesehen, in dem über die individuellen Entlastungsbeträge informiert werden soll. Aufgrund des hohen technischen Aufwands und der sehr geringen Zeitspanne für die Umsetzung können wir Ihnen dieses Schreiben erst in den nächsten Tagen zustellen. Wie in den Jahresverbrauchsabrechnungen jedoch mitgeteilt wurde, sind die entsprechenden Abschläge bereits auf Bremsenniveau berechnet worden und somit sofort entlastend wirksam.
Sollten Sie Fragen haben, schauen Sie auf unsere Preisbremsen-Informationsseite, melden Sie sich gern telefonisch unter der 03871 / 62 35 - 0 oder schreiben uns eine E-Mail an Kundenservice@stadtwerke-parchim.de.
Ihre Stadtwerke Parchim GmbH

