Erdgas – jährlicher Verbrauch bis zu 1,5 GWh (1.500.000 kWh)

(§ 3 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)

Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen und Vereine

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der im September 2022 geltenden Jahresverbrauchsprognose. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 12 Cent/kWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 12 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 12 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

 Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in kWh/Jahr:

5.000 kWh

10.000 kWh

20.000 kWh

30.000 kWh

Basisbedarf
(80% vom Verbrauch)

4.000 kWh

8.000 kWh

16.000 kWh

24.000 kWh

Referenzpreis

12,00 Ct/kWh

12,00 Ct/kWh

12,00 Ct/kWh

12,00 Ct/kWh

Arbeitspreis (bspw.)

12,86 Ct/kWh

12,86 Ct/kWh

12,86 Ct/kWh

12,86 Ct/kWh

Differenz

-0,86 Ct/kWh

-0,86 Ct/kWh

-0,86 Ct/kWh

-0,86 Ct/kWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-34,40 €

-68,80 €

-137,60 €

-206,40 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.

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