Erdgas – jährlicher Verbrauch mehr als 1,5 GWh

(§ 6 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)

Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 7 Cent/kWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 7 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 7 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in kWh/Jahr:

1.510.000 kWh

2.000.000 kWh

Basisbedarf
(70% vom Verbrauch)

1.057.000 kWh

1.400.000 kWh

Referenzpreis

7,00 Ct/kWh

7,00 Ct/kWh

Arbeitspreis (bspw.)

12,20 Ct/kWh

12,20 Ct/kWh

Differenz

-5,2 Ct/kWh

-5,2 Ct/kWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-54.654,00 €

-72.800,00 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG anteilig in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben.

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