Erdgas – jährlicher Verbrauch mehr als 1,5 GWh
(§ 6 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)
Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 7 Cent/kWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 7 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 7 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in kWh/Jahr: |
1.510.000 kWh |
2.000.000 kWh |
Basisbedarf |
1.057.000 kWh |
1.400.000 kWh |
Referenzpreis |
7,00 Ct/kWh |
7,00 Ct/kWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
12,20 Ct/kWh |
12,20 Ct/kWh |
Differenz |
-5,2 Ct/kWh |
-5,2 Ct/kWh |
Entlastungsbetrag |
-54.654,00 € |
-72.800,00 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG anteilig in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben.