Strom – jährlicher Verbrauch bis zu 30.000 kWh
(Strompreisbremsegesetz - StromPBG)
Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der vorliegenden Jahresverbrauchsprognose (in den meisten Fällen ist dies der Verbrauch im Jahr 2021). Für diesen Basisbedarf wird Ihr Strompreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 40 Cent/kWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 40 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 40 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in kWh/Jahr: |
1.000 kWh |
2.000 kWh |
3.000 kWh |
4.000 kWh |
Basisbedarf |
800 kWh |
1.600 kWh |
2.400 kWh |
3.200 kWh |
Referenzpreis |
40,00 Ct/kWh |
40,00 Ct/kWh |
40,00 Ct/kWh |
40,00 Ct/kWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
53,95 Ct/kWh |
53,95 Ct/kWh |
53,95 Ct/kWh |
53,95 Ct/kWh |
Differenz |
-13,95 Ct/kWh |
-13,95 Ct/kWh |
-13,95 Ct/kWh |
-13,95 Ct/kWh |
Entlastungsbetrag |
-111,60 € |
-223,20 € |
-334,80 € |
-446,40 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.