Strom – jährlicher Verbrauch bis zu 30.000 kWh

(Strompreisbremsegesetz - StromPBG)

Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der vorliegenden Jahresverbrauchsprognose (in den meisten Fällen ist dies der Verbrauch im Jahr 2021). Für diesen Basisbedarf wird Ihr Strompreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 40 Cent/kWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 40 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 40 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in kWh/Jahr:

1.000 kWh

2.000 kWh

3.000 kWh

4.000 kWh

Basisbedarf
(80% vom Verbrauch)

800 kWh

1.600 kWh

2.400 kWh

3.200 kWh

Referenzpreis

40,00 Ct/kWh

40,00 Ct/kWh

40,00 Ct/kWh

40,00 Ct/kWh

Arbeitspreis (bspw.)

53,95 Ct/kWh

53,95 Ct/kWh

53,95 Ct/kWh

53,95 Ct/kWh

Differenz

-13,95 Ct/kWh

-13,95 Ct/kWh

-13,95 Ct/kWh

-13,95 Ct/kWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-111,60 €

-223,20 €

-334,80 €

-446,40 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.

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