Strom – jährlicher Verbrauch mehr als 30.000 kWh

(Strompreisbremsegesetz - StromPBG)

Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Strompreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 13 Cent/kWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 13 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 13 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in kWh/Jahr:

35.000 kWh

60.000 kWh

90.000 kWh

100.000 kWh

Basisbedarf
(70% vom Verbrauch)

24.500 kWh

42.000 kWh

63.000 kWh

70.000 kWh

Referenzpreis

13,00 Ct/kWh

13,00 Ct/kWh

13,00 Ct/kWh

13,00 Ct/kWh

Arbeitspreis (bspw.)

45,80 Ct/kWh

45,80 Ct/kWh

45,80 Ct/kWh

45,80 Ct/kWh

Differenz

-32,80 Ct/kWh

-32,80 Ct/kWh

-32,80 Ct/kWh

-32,80 Ct/kWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-8.036,00 €

-13.776,00 €

-20.664,00 €

-22.960 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Monats- oder Schlussrechnung gutgeschrieben. Die Ausweisung des Entlastungsbetrages erfolgt zwar erst im Rahmen der Verbrauchsabrechnung, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.

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