Wärme – jährlicher Verbrauch bis zu 1,5 GWh

(§ 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)

Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen, Vermieter, Pflege-, Reha- und Bildungseinrichtungen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der im September 2022 geltenden Jahresverbrauchsprognose. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Wärmepreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Megawattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in MWh/Jahr:

5 MWh

10 MWh

50 MWh

200 MWh

Basisbedarf
(80% vom Verbrauch)

4 MWh

8 MWh

40 MWh

160 MWh

Referenzpreis

95,00 €/MWh

95,00 €/MWh

95,00 €/MWh

95,00 €/MWh

Arbeitspreis (bspw.)

200,00 €/MWh

200,00 €/MWh

200,00 €/MWh

200,00 €/MWh

Differenz

-105,00 €/MWh

-105,00 €/MWh

-105,00 €/MWh

-105,00 €/MWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-420,00 €

-840,00 €

-4.200,00 €

-16.800,00 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.

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