Wärme – jährlicher Verbrauch bis zu 1,5 GWh
(§ 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)
Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen, Vermieter, Pflege-, Reha- und Bildungseinrichtungen
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der im September 2022 geltenden Jahresverbrauchsprognose. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Wärmepreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Megawattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in MWh/Jahr: |
5 MWh |
10 MWh |
50 MWh |
200 MWh |
Basisbedarf |
4 MWh |
8 MWh |
40 MWh |
160 MWh |
Referenzpreis |
95,00 €/MWh |
95,00 €/MWh |
95,00 €/MWh |
95,00 €/MWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
200,00 €/MWh |
200,00 €/MWh |
200,00 €/MWh |
200,00 €/MWh |
Differenz |
-105,00 €/MWh |
-105,00 €/MWh |
-105,00 €/MWh |
-105,00 €/MWh |
Entlastungsbetrag |
-420,00 € |
-840,00 € |
-4.200,00 € |
-16.800,00 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.