Wärme – jährlicher Verbrauch mehr als 1,5 GWh
(§ 14 Abs. 1 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)
Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Megawattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in MWh/Jahr: |
2.000 MWh |
4.000 MWh |
Basisbedarf |
1.400 MWh |
2.800 MWh |
Referenzpreis |
75,00 €/MWh |
75,00 €/MWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
149,00 €/MWh |
149,00 €/MWh |
Differenz |
-74,00 €/MWh |
-74,00 €/MWh |
Entlastungsbetrag |
-103.600,00 € |
-207.200,00 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG anteilig in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben.