Wärme – jährlicher Verbrauch mehr als 1,5 GWh

(§ 14 Abs. 1 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)

Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Megawattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in MWh/Jahr:

2.000 MWh

4.000 MWh

Basisbedarf
(80% vom Verbrauch)

1.400 MWh

2.800 MWh

Referenzpreis

75,00 €/MWh

75,00 €/MWh

Arbeitspreis (bspw.)

149,00 €/MWh

149,00 €/MWh

Differenz

-74,00 €/MWh

-74,00 €/MWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-103.600,00 €

-207.200,00 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG anteilig in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben.

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