Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme

Die Bundesregierung hat Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme eingeführt mit dem Ziel, alle Verbraucher während des gesamten Jahres 2023 (ggf. bis Ende April 2024) mit staatlichen Mitteln finanziell zu unterstützen. Sie erhalten deshalb aus den Mitteln des Bundes einen Zuschuss, den sogenannten Entlastungsbetrag. Die Höhe dieses Entlastungsbetrags errechnet sich aus einem definierten Basisbedarf, einem festgeschriebenen Referenzpreis und Ihrem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

In den entsprechenden Gesetzen, die im Dezember 2022 beschlossen worden sind, ist ein Anschreiben an alle anspruchsberechtigten Kunden vorgesehen, in dem über die individuellen Entlastungsbeträge informiert werden soll. Dieses Schreiben werden wir Ihnen in den nächsten Tagen zustellen. Als erste Orientierung können Sie sich hier beispielhaft über die Ermittlung des Entlastungsbetrages informieren.

Bitte wählen Sie erst die Spalte für die Sparte, dann die Zeile für den Verbrauch und klicken auf den Link für die Informationen:

 

Strom

Erdgas

Wärme

jährlicher Verbrauch bis zu

<= 30.000 kWh

(Haushaltskunden und Kleingewerbe)

gedeckelter Brutto-Preis 40,00 Ct/kWh
für 80% des Jahresverbrauches

<= 1,5  GWh
(1.500.000 kWh)

(Haushaltskunden und Kleingewerbe)

gedeckelter Brutto-Preis 12,00 Ct/kWh
für 80% des Jahresverbrauches 2021

<= 1,5 GWh
(1.500.000 kWh)

(Haushaltskunden und Kleingewerbe)

gedeckelter Brutto-Preis 9,50 Ct/kWh für 80% des Jahresverbrauches 2021

jährlicher Verbrauch mehr als

> 30.000 kWh

(mittlere und große Unternehmen)

gedeckelter Netto-Preis 13,00 Ct/kWh
für 70% des Jahresverbrauches 2021

> 1,5 GWh

(mittlere und große Unternehmen)

gedeckelter Netto-Preis 7,00 Ct/kWh
für 70% des Jahresverbrauches 2021

> 1,5 GWh

(mittlere und große Unternehmen)

gedeckelter Netto-Preis 7,50 Ct/kWh
für 70% des Jahresverbrauches 2021