Strom – jährlicher Verbrauch bis zu 30.000 kWh
(Strompreisbremsegesetz - StromPBG)
Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der vorliegenden Jahresverbrauchsprognose (in den meisten Fällen ist dies der Verbrauch im Jahr 2021). Für diesen Basisbedarf wird Ihr Strompreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 40 Cent/kWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 40 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 40 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in kWh/Jahr: |
1.000 kWh |
2.000 kWh |
3.000 kWh |
4.000 kWh |
Basisbedarf |
800 kWh |
1.600 kWh |
2.400 kWh |
3.200 kWh |
Referenzpreis |
40,00 Ct/kWh |
40,00 Ct/kWh |
40,00 Ct/kWh |
40,00 Ct/kWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
53,95 Ct/kWh |
53,95 Ct/kWh |
53,95 Ct/kWh |
53,95 Ct/kWh |
Differenz |
-13,95 Ct/kWh |
-13,95 Ct/kWh |
-13,95 Ct/kWh |
-13,95 Ct/kWh |
Entlastungsbetrag |
-111,60 € |
-223,20 € |
-334,80 € |
-446,40 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.
Strom – jährlicher Verbrauch mehr als 30.000 kWh
(Strompreisbremsegesetz - StromPBG)
Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Strompreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 13 Cent/kWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 13 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 13 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in kWh/Jahr: |
35.000 kWh |
60.000 kWh |
90.000 kWh |
100.000 kWh |
Basisbedarf |
24.500 kWh |
42.000 kWh |
63.000 kWh |
70.000 kWh |
Referenzpreis |
13,00 Ct/kWh |
13,00 Ct/kWh |
13,00 Ct/kWh |
13,00 Ct/kWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
45,80 Ct/kWh |
45,80 Ct/kWh |
45,80 Ct/kWh |
45,80 Ct/kWh |
Differenz |
-32,80 Ct/kWh |
-32,80 Ct/kWh |
-32,80 Ct/kWh |
-32,80 Ct/kWh |
Entlastungsbetrag |
-8.036,00 € |
-13.776,00 € |
-20.664,00 € |
-22.960 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Monats- oder Schlussrechnung gutgeschrieben. Die Ausweisung des Entlastungsbetrages erfolgt zwar erst im Rahmen der Verbrauchsabrechnung, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.
Erdgas – jährlicher Verbrauch bis zu 1,5 GWh (1.500.000 kWh)
(§ 3 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)
Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen und Vereine
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der im September 2022 geltenden Jahresverbrauchsprognose. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 12 Cent/kWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 12 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 12 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in kWh/Jahr: |
5.000 kWh |
10.000 kWh |
20.000 kWh |
30.000 kWh |
Basisbedarf |
4.000 kWh |
8.000 kWh |
16.000 kWh |
24.000 kWh |
Referenzpreis |
12,00 Ct/kWh |
12,00 Ct/kWh |
12,00 Ct/kWh |
12,00 Ct/kWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
12,86 Ct/kWh |
12,86 Ct/kWh |
12,86 Ct/kWh |
12,86 Ct/kWh |
Differenz |
-0,86 Ct/kWh |
-0,86 Ct/kWh |
-0,86 Ct/kWh |
-0,86 Ct/kWh |
Entlastungsbetrag |
-34,40 € |
-68,80 € |
-137,60 € |
-206,40 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.
Erdgas – jährlicher Verbrauch mehr als 1,5 GWh
(§ 6 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)
Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 7 Cent/kWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 7 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 7 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in kWh/Jahr: |
1.510.000 kWh |
2.000.000 kWh |
Basisbedarf |
1.057.000 kWh |
1.400.000 kWh |
Referenzpreis |
7,00 Ct/kWh |
7,00 Ct/kWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
12,20 Ct/kWh |
12,20 Ct/kWh |
Differenz |
-5,2 Ct/kWh |
-5,2 Ct/kWh |
Entlastungsbetrag |
-54.654,00 € |
-72.800,00 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG anteilig in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben.
Wärme – jährlicher Verbrauch bis zu 1,5 GWh
(§ 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)
Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen, Vermieter, Pflege-, Reha- und Bildungseinrichtungen
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der im September 2022 geltenden Jahresverbrauchsprognose. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Wärmepreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Megawattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in MWh/Jahr: |
5 MWh |
10 MWh |
50 MWh |
200 MWh |
Basisbedarf |
4 MWh |
8 MWh |
40 MWh |
160 MWh |
Referenzpreis |
95,00 €/MWh |
95,00 €/MWh |
95,00 €/MWh |
95,00 €/MWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
200,00 €/MWh |
200,00 €/MWh |
200,00 €/MWh |
200,00 €/MWh |
Differenz |
-105,00 €/MWh |
-105,00 €/MWh |
-105,00 €/MWh |
-105,00 €/MWh |
Entlastungsbetrag |
-420,00 € |
-840,00 € |
-4.200,00 € |
-16.800,00 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.
Wärme – jährlicher Verbrauch mehr als 1,5 GWh
(§ 14 Abs. 1 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)
Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen
Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Megawattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.
Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:
Verbrauch in MWh/Jahr: |
2.000 MWh |
4.000 MWh |
Basisbedarf |
1.400 MWh |
2.800 MWh |
Referenzpreis |
75,00 €/MWh |
75,00 €/MWh |
Arbeitspreis (bspw.) |
149,00 €/MWh |
149,00 €/MWh |
Differenz |
-74,00 €/MWh |
-74,00 €/MWh |
Entlastungsbetrag |
-103.600,00 € |
-207.200,00 € |
Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG anteilig in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben.