Strom – jährlicher Verbrauch bis zu 30.000 kWh

(Strompreisbremsegesetz - StromPBG)

Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der vorliegenden Jahresverbrauchsprognose (in den meisten Fällen ist dies der Verbrauch im Jahr 2021). Für diesen Basisbedarf wird Ihr Strompreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 40 Cent/kWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 40 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 40 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in kWh/Jahr:

1.000 kWh

2.000 kWh

3.000 kWh

4.000 kWh

Basisbedarf
(80% vom Verbrauch)

800 kWh

1.600 kWh

2.400 kWh

3.200 kWh

Referenzpreis

40,00 Ct/kWh

40,00 Ct/kWh

40,00 Ct/kWh

40,00 Ct/kWh

Arbeitspreis (bspw.)

53,95 Ct/kWh

53,95 Ct/kWh

53,95 Ct/kWh

53,95 Ct/kWh

Differenz

-13,95 Ct/kWh

-13,95 Ct/kWh

-13,95 Ct/kWh

-13,95 Ct/kWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-111,60 €

-223,20 €

-334,80 €

-446,40 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.

Strom – jährlicher Verbrauch mehr als 30.000 kWh

(Strompreisbremsegesetz - StromPBG)

Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Strompreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 13 Cent/kWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 13 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 13 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in kWh/Jahr:

35.000 kWh

60.000 kWh

90.000 kWh

100.000 kWh

Basisbedarf
(70% vom Verbrauch)

24.500 kWh

42.000 kWh

63.000 kWh

70.000 kWh

Referenzpreis

13,00 Ct/kWh

13,00 Ct/kWh

13,00 Ct/kWh

13,00 Ct/kWh

Arbeitspreis (bspw.)

45,80 Ct/kWh

45,80 Ct/kWh

45,80 Ct/kWh

45,80 Ct/kWh

Differenz

-32,80 Ct/kWh

-32,80 Ct/kWh

-32,80 Ct/kWh

-32,80 Ct/kWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-8.036,00 €

-13.776,00 €

-20.664,00 €

-22.960 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß § 12 Abs. 4 StromPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Monats- oder Schlussrechnung gutgeschrieben. Die Ausweisung des Entlastungsbetrages erfolgt zwar erst im Rahmen der Verbrauchsabrechnung, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.

Erdgas – jährlicher Verbrauch bis zu 1,5 GWh (1.500.000 kWh)

(§ 3 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)

Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen und Vereine

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der im September 2022 geltenden Jahresverbrauchsprognose. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 12 Cent/kWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 12 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 12 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

 Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in kWh/Jahr:

5.000 kWh

10.000 kWh

20.000 kWh

30.000 kWh

Basisbedarf
(80% vom Verbrauch)

4.000 kWh

8.000 kWh

16.000 kWh

24.000 kWh

Referenzpreis

12,00 Ct/kWh

12,00 Ct/kWh

12,00 Ct/kWh

12,00 Ct/kWh

Arbeitspreis (bspw.)

12,86 Ct/kWh

12,86 Ct/kWh

12,86 Ct/kWh

12,86 Ct/kWh

Differenz

-0,86 Ct/kWh

-0,86 Ct/kWh

-0,86 Ct/kWh

-0,86 Ct/kWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-34,40 €

-68,80 €

-137,60 €

-206,40 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.

Erdgas – jährlicher Verbrauch mehr als 1,5 GWh

(§ 6 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)

Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 7 Cent/kWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 7 Cent/kWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 7 Cent/kWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in kWh/Jahr:

1.510.000 kWh

2.000.000 kWh

Basisbedarf
(70% vom Verbrauch)

1.057.000 kWh

1.400.000 kWh

Referenzpreis

7,00 Ct/kWh

7,00 Ct/kWh

Arbeitspreis (bspw.)

12,20 Ct/kWh

12,20 Ct/kWh

Differenz

-5,2 Ct/kWh

-5,2 Ct/kWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-54.654,00 €

-72.800,00 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG anteilig in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben.

Wärme – jährlicher Verbrauch bis zu 1,5 GWh

(§ 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)

Anspruchsberechtigt: private Verbraucher sowie kleine Unternehmen, Vermieter, Pflege-, Reha- und Bildungseinrichtungen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 80% der im September 2022 geltenden Jahresverbrauchsprognose. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Wärmepreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh (Brutto einschließlich aller Umlagen und der Umsatzsteuer) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Megawattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 9,5 Cent/kWh bzw. 95 €/MWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in MWh/Jahr:

5 MWh

10 MWh

50 MWh

200 MWh

Basisbedarf
(80% vom Verbrauch)

4 MWh

8 MWh

40 MWh

160 MWh

Referenzpreis

95,00 €/MWh

95,00 €/MWh

95,00 €/MWh

95,00 €/MWh

Arbeitspreis (bspw.)

200,00 €/MWh

200,00 €/MWh

200,00 €/MWh

200,00 €/MWh

Differenz

-105,00 €/MWh

-105,00 €/MWh

-105,00 €/MWh

-105,00 €/MWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-420,00 €

-840,00 €

-4.200,00 €

-16.800,00 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG in Ihrer nächsten Jahresverbrauchs- bzw. anteilig in Ihrer Schlussrechnung gutgeschrieben, kommt Ihnen aber schon jetzt durch die bereits angepassten monatlichen Abschlagszahlungen zugute.

Wärme – jährlicher Verbrauch mehr als 1,5 GWh

(§ 14 Abs. 1 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG)

Anspruchsberechtigt: mittlere und große Unternehmen

Ihr Basisbedarf hängt von Ihrem bisherigen Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle ab und entspricht 70% des Verbrauchs aus dem Jahr 2021. Für diesen Basisbedarf wird Ihr Erdgaspreis auf den staatlich festgelegten Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh (Netto; ohne Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern) begrenzt. Für jede weitere verbrauchte Megawattstunde zahlen Sie Ihren vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Begrenzung auf den Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh erfolgt über den Entlastungsbetrag. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Referenzpreis von 7,5 Cent/kWh bzw. 75 €/MWh und Ihrem aktuellen vertraglich vereinbarten Preis, multipliziert mit Ihrem Basisbedarf.

Beispiele für die Berechnung des jährlichen Entlastungsbetrages:

Verbrauch in MWh/Jahr:

2.000 MWh

4.000 MWh

Basisbedarf
(80% vom Verbrauch)

1.400 MWh

2.800 MWh

Referenzpreis

75,00 €/MWh

75,00 €/MWh

Arbeitspreis (bspw.)

149,00 €/MWh

149,00 €/MWh

Differenz

-74,00 €/MWh

-74,00 €/MWh

Entlastungsbetrag
(Differenz * Basisbedarf/100)

-103.600,00 €

-207.200,00 €

Der Entlastungsbetrag wird unter dem Vorbehalt der Rückforderung gemäß EWPBG anteilig in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben.